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Lesen und Schreiben

Therapie bei Lese-Rechtschreibschwächen

Therapie bei Lese-Rechtschreibschwächen

Eine isolierte Leserechtschreibschwäche darf in Deutschland nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkasse behandelt werden!

Oftmals treten LRS in Verbindung mit Sprachentwicklungsstörungen z. B. Störung der phonologischen Verarbeitung oder Störung der auditiven Wahrnehmung auf. Bei entsprechender medizinischer Indikation ist eine Verordnung möglich. Dies erfordert eine genaue Diagnostik.

Unsere Praxis hat zahlreiche Zusatzqualifikationen zur Diagnostik und Therapie von LRS erworben.

Eine Förderung ist als Präventionsmaßnahme auch privat möglich.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen bezüglich des Schriftspracherwerbs Ihres Kindes.

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Wir besprechen Ihre Situation und die nächsten Schritte gerne mit Ihnen.

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